Der DOSB hat auch für das Jahr 2023 keine Änderungen an den Anforderungen vorgenommen. Allerdings gibt es ein paar Änderungen im Prüfungswegweiser:

  1. Schwimmnachweis:

    Grundsätzlich gilt, dass der Nachweis für die Schwimmfertigkeit erbracht ist, wenn im Rahmen des Leistungsnachweises für die Gruppen Ausdauer oder Schnelligkeit eine Schwimmdisziplin entsprechend der Altersklasse in Bronze, Silber, Gold erreicht wurde (hierbei genügt der entsprechende Eintrag in die Prüfkarte) bzw. durch folgende Möglichkeiten:

    15 Min. Dauerschwimmen (auch im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss

    < 12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder das „Deutsche Schwimmabzeichen“

  2. Prüfberechtigung Schwimmen:

    Prüfer*innen des Deutschen Sportabzeichens, DOSB-lizenzierte Trainer*innen C Leistungssport oder Breitensport (ehem. Fach-Übungsleiter*innen) ohne Rettungsausbildung können Schwimmtraining und Prüfung durchführen und abnehmen, wenn eine im Rettungswesen ausgebildete Person (Inhaber des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens) anwesend ist

  3. Disziplingruppe Ausdauer:

    Alle Leistungen in dieser Gruppe werden auf Sekunden abgelesen und in die Prüfkarte eingetragen

  4. Disziplingruppe Koordination:

    6.4.4 Drehwurf:

    Material: Geworfen wird mit einem Tennisring (160 220 g, Außendurchmesser 15 18 cm). Zulässig sind Tennisringe aus Moosgummi sowie auch mit Luft gefüllte. Hierbei haben die Ringe aus Moosgummi die besseren Flugeigenschaften.