Bei allen Prüfungen zum Deutschen Sportabzeichen sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen zu beachten:

  • Anerkannt werden nur Leistungen, die ausdrücklich für das Deutsche Sportabzeichen erbracht wurden
     
  • Wettbewerbsergebnisse werden nicht anerkannt
     
  • Beim Absolvieren einer längeren Lauf- oder Schwimmstrecke darf eine kürzere Strecke nicht gleichzeitig mit einer Zwischenzeit gestoppt werden!
     
  • Es sind die Leistungen in der im Kalenderjahr erreichten Altersklasse zu nehmen
     
  • Die Leistungen dürfen nicht auf einem Ergometer, Laufband oder ähnlichem erbracht werden!
     
  • Fahrräder mit Elektromotor („E-Bike“) sind verboten!
     
  • Sicherheitsbestimmungen, insbesondere für Wurf- oder Wurfdisziplinen, sind zu beachten!
     
  • Es wird dringend empfohlen, beim Radfahren einen Helm zu tragen!
     
  • Den Anweisungen des Prüfers ist Folge zu leisten. Über die Durchführung und Zulässigkeit einer Prüfung entscheidet der Prüfer nach Maßgabe der Prüfungsordnung