Bei allen Prüfungen zum Deutschen Sportabzeichen sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen zu beachten:
- Anerkannt werden nur Leistungen, die ausdrücklich für das Deutsche Sportabzeichen erbracht wurden
- Wettbewerbsergebnisse werden nicht anerkannt
- Beim Absolvieren einer längeren Lauf- oder Schwimmstrecke darf eine kürzere Strecke nicht gleichzeitig mit einer Zwischenzeit gestoppt werden!
- Es sind die Leistungen in der im Kalenderjahr erreichten Altersklasse zu nehmen
- Die Leistungen dürfen nicht auf einem Ergometer, Laufband oder ähnlichem erbracht werden!
- Fahrräder mit Elektromotor („E-Bike“) sind verboten!
- Sicherheitsbestimmungen, insbesondere für Wurf- oder Wurfdisziplinen, sind zu beachten!
- Es wird dringend empfohlen, beim Radfahren einen Helm zu tragen!
- Den Anweisungen des Prüfers ist Folge zu leisten. Über die Durchführung und Zulässigkeit einer Prüfung entscheidet der Prüfer nach Maßgabe der Prüfungsordnung